Teilnahmebedingungen

Die Kurse beginnen am Montag und werden täglich bis Samstag von 9 – 16 Uhr durchgeführt. Der Rock und Pop Kurs findet dieses Jahr in der Stadthalle Stern Riesa, Großenhainer Str. 43, 01589 Riesa statt.

Innerhalb der Sommerakademie kann jeweils nur ein Kurs belegt werden. Die Teilnahme daran ist freiwillig und fällt damit auch im Punkt der Versicherung in die private Sphäre jedes Einzelnen. Bei Schäden greift die private Haftpflicht des Schadensverursachers und bei Unfällen die private Unfallversicherung. Der Kulturförderverein Riesa e.V. haftet nur für Drittschäden, die auf eine schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten zurückzuführen sind.

Der Kulturförderverein Riesa e.V. behält sich das Recht vor, bei der Sommerakademie entstandene Exponate bis zum Ende geplanter Ausstellungen einzubehalten.

Rücktritt des Kursteilnehmers, Schadenspauschalen

Sofern der Kursteilnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, aber vor Beginn des Kurses den Rücktritt vom Kurs erklärt, hat er den Kulturförderverein Riesa e.V. mit folgenden Pauschalen zu entschädigen:

– Kündigung bis 30 Tage vor Kursbeginn: 25% der Kursgebühren,
– 7 bis 29 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühren,
– bis 6 Tage vor Kursbeginn: 70% der Kursgebühren.

Daher wird empfohlen, eine Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen.

Dem Kulturförderverein Riesa e.V. bleibt jedoch vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, es liege kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vor.

Rücktritt oder Terminänderung durch den Kulturförderverein Riesa e.V.

Der Kulturförderverein Riesa e.V. ist berechtigt, bis 14 Tage vor Beginn des Kurses bei ungenügender Teilnehmerzahl vom Kurs zurückzutreten. Für den Fall des Verschiebens kann der Teilnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung von der Anmeldung zurücktreten. Im Falle des Rücktritts durch den Kulturförderverein Riesa e.V. werden dem Teilnehmer die bezahlten Gebühren in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Zahlung von Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

Bei kurzfristigen Absagen von Dozenten behält sich der Kulturförderverein Riesa e.V. vor, die Veranstaltung mit Ersatzdozenten durchzuführen. Ist aufgrund der Kürze der Zeit die Stellung eines Ersatzdozenten nicht möglich, behält sich der Kulturförderverein Riesa e.V. vor, die betroffene Veranstaltung abzusagen und auf einen neuen, zeitnahen Termin zu verschieben. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Bei den Kursen ist ein Teil des Materials, das verbraucht wird, in den Kosten enthalten. Wer mehr verbrauchen möchte, muss den Mehranteil selbst zahlen.